© Copyright primer (Deutsch)
Grundsätzliches zum Urheberrecht und MIDI Musik

Sie können das Wort MIDI Musik mit Computer Musik austauschen
denn das hier Gesagte gilt für alle Musikfile-Formate
MID,WAV, RA, MOD, MP3 sowie andere bestehende und zukünftige Formate

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Über MIDI-Files und Urheberrecht (copyright)

Es ist keine Frage Urheberrechtsschutz ( copyright) gilt auch für MIDI-Files - das ist wohl selbstverständlich , und das gilt ebenso für jedes andere Musik-File format. MIDI-Files sind eine andere Form der Musikaufnahme, manchmal auch als "elektronisches Notenblatt" bezeichnet. Solche Files stehen damit auf der gleichen kreativen Stufe wie geschriebene Noten
und unterliegen damit den gleichen Bedingungen wie das Drucken von Notenblättern, die Aufführung der Musik, oder die Tonaufnahme/Plattenproduktion.

Beides die " Erfindung" und die Nutzung unterliegen den Bestimmungen des nationalen und internationalen Urheberrechts mit allen rechtlichen Auswirkungen zum Schutze des Urhebers. Für jeden der professionell mit Musik und Tonaufnahmen befasst ist, könnte die Seite hier enden - alles nötige wurde gesagt . Jedoch eine große Anzahl von Musikfreunden wollen nicht einsehen oder verstehen, daß der Urheberrechtsschutz für jede Nutzung der Musik - auch im Bereich des persönlichen Computers - gilt, und damit MIDI und alle anderen Formen der Tonaufnahme einschließt , ebenso wie die Nutzung solcher Aufnahmen in der "Veröffentlichung" elektronischer Dokumente. (Web Seiten)

Die Nutzer und Hersteller von MIDI files - besonders die nicht gewerblichen und "privaten" - sind sich dieser Tatsache irgendwie bewußt . Da jedoch eine generelle Tantiemenregelung im international zugänglichen Internet bis jetzt noch nicht voll organisiert ist und die Mißachtung des Urheberrechts in diesem Feld bisher oft ohne Strafverfolgung blieb, haben sich viele Musikfreunde um den Apsekt des Urheberrechtes (copyright) bisher sehr wenig gekümmert. Dies wird sich aber sehr schnell ändern, und alle Internetbenutzer müssen wissen, daß jeder Kontakt und Abrufung von Files vom Internet in einem Logfile an den entsprechenden Servern gespeichert ist und somit zurückverfolgt werden kann. Die Annahme von "gestohlenem Gut" ist ebenso ein kriminelles Vergehen wie der "Diebstahl" selbst, und das alte Sprichwort - Unkenntnis schützt vor Strafe nicht - kann schon bald sehr unliebsame Überraschuingen für die Benutzer solcher illegaler Musikaufnahmen bringen.

Die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen erfolgt stets unter der nationalen Gerichtsbarkeit - so ist es besonders problematisch in einem Land mit gutem Urheberrechtsschutz zu wohnen - wie z.B. Deutschland - und darauf zu hoffen nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden.



Was ist das - ein Copyright oder Urheberrecht?

Es ist das Recht die Vervielfältigung einer künstlerischen Kreation zu bestimmen, und zu kontrollieren, und ebenso dieses Recht finanziell auszuwerten. Die Herstellung auch nur eines Duplikats stellt bereits eine Vervielfältigung dar , und das Wort Kopie hat eine nicht zu übersehende Verwandschaft zum international gebrauchtem Wort "Copyright". Das Recht des Urhebers besteht darin, jede Nutzung zu kontrollieren und für jegliche (!) Nutzung seines Werkes finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Die "Lizenzgebühren" im Urheberrecht - im deutschen Sprachgebrauch meistens Tantiemen genannt - verteilen sich auf die Vertragspartner in diesem Verwertungsunterfangen, normalerweise den Komponist, den Textdichter und den Verleger.

Die Künstler oder Musiker ,die solche Werke aufführen oder aufnehmen, werden anderweitig bezahlt. Dies gilt für den Star-Künstler und alle anderen musikalischen Mitarbeiter, das Platten-Label und die Vertriebsgesellschaft. Da der Schutz dieser Musiker-Rechte (Leistungsschutzrechte) nicht in allen Ländern gleichermaßen geregelt ist, haben sich hier viele Unstimmigkeiten im internationalen Musikgeschäft eingeschlichen Der Schutz der Urheber und der Interpreten im deutschsprachigen Raum ist beispielhaft und das angestrebte Ziel für viele Künstler in anderen Ländern.

Während im deutschen Raum das Leistungsschutzrecht und dessen Verwertung seit langer Zeit denselben Stellenwert haben wie der Urheberrechtsschutz, ist dies für viele andere Länder nicht gegeben. Dort ist oft der Urheberrechtschutz, sowie die Praxis und das Verständnis für Urheberrechte, nicht so entwicklet. Dies bedeutet jedoch nicht, daß Aufnahmen aus solchen Länder nicht den internationalen Verträgen unterliegen, die Urheberrechtsfrage unterliegt der nationalen Gerichtsbarkeit und Strafverfolgung, somit hat jeder im deutschen Sprachbereich diese Tatsache besonders zu berücksichtigen.

Das Leistungsschutzrecht ist das Recht des Interpreten an seiner Tonaufnahme. Die Verwertung dieses Rechtes ist der Inhalt des "Schallplatten-Vertrages" . Die Verwertungs des Urheberrechtes der Autoren ist, im Gegensatz hierzu, der Verlagsvetrag. Nur wenige "Ton-Künstler" schreiben Ihre Titel selbst. Das konnte man in zurückliegenden Jahren besser sehen, wenn derselbe Titel von verschiedenen Interpreten aufgenommen wurde. Der Urheber des Werkes erhielt von allen Aufnahmen Tantiemen, die jedoch nur Pfennige pro Schallplatte sind , der Löwenanteil des Profits verbleibt in der Plattenverkaufsindustrie.

Die Unterscheidung dieser beiden Rechte ist eigentlich nicht zu schwierig. Bestehend bleibt die Tatsache das jede Nutzung eines Werkes dem Urheberrechtsschutz und als Tonaufnahme auch noch dem Leistungsschutzrecht unterliegt, und daher so gut wie keine wirklich "freien" Tonaufnahmen, besonders von Titeln der Popmusik, existieren - solches sind meist alle illegale Aufnahmen.

Die Verbreitung von Tonaufnahmen per Internet - besonders in MIDI, MOD und MP3 format - von Titeln unter Urheberrechtschutz , sogar die ebenso illegale Verbreitung von CDs per Internet, haben die Rechtsinhaber alarmiert und diese verlangen nun, daß diese Nutzung geregelt und strafrechtlich auch verfolgt wird. Die ersten außergerichtlichen Vergleiche mit Internet Anbietern wurden bereits geschlossen und die konsequente Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet hat begonnen. Es ist nur eine Frage der Zeit bis Urheberrechtsverletzungen auch im kleineren Bereich verfolgt werden. Die bereits erwähnte Möglichkeit der lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Internet-Aktivitäten per Logfiles der Server bietet hierzu eine einfache, sogar per Computer ausführbare Verfolgung. Die Abwälzung der gesamten Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen auf den Benutzer und in erster Linie den Website-Inhaber ist bereits Teil jedes neuen Internet-Service-Vertrags.



Wie betrifft das Urheberrecht mich als Normal-Bürger

Das Urheberrechts betrifft jeden gleichermaßen, es gilt für die Privatperson genauso wie für den gewerblichen Nutzer. Lesen Sie nur die Lizenzvereinbarungen, die mit der Software für Ihren Computer kommen.

Wenn geschützte Musik, oder Aufnahmen davon, in irgendeiner Weise benutzt werden - außer im rechtlich festgelegten persönlichen Bereich - werden Nutzungsgebühren oder Tantiemen fällig! Den meisten Musikfreunden im deutschsprachigen Raum sind die jeweiligen nationalen Urheberrechtsgesellschaften, die solche Gebühren erheben , wie die GEMA in Deutschland, zumindest dem Namen nach vertraut. Diese Gesellschaften vertreten die Rechtsinhaber und erheben Nutzungsgebühren.  Das gilt in strengsten Sinne bereits für die Tonaufnahme. Selbst hierzu ist normalerweise die Genehmigung des Rechtsinhabers notwendig. Ebenso gilt das für jede denkbare Form der Verbreitung, einschließlich der Veröffentlichung auf Web-Seiten. Selbst die gewinnfreie - kostenlose -Verbreitung einer eigenen Aufnahme ist daher illegal, wenn diese geschützte Musik enthält. Die rechtliche Einschränkung hier ist der Ausdruck "öffentliche Verbreitung". Somit ist das Senden eines persönlichen Files an einen Freund per E-mail in der Regel eine private Angelegenheit, jedoch ist die mehrfache Versendung, oder gar die Zugänglichmachung desselben Files auf einer Web-Seite, rechtlich eine Veröffentlichung.

Jedwede Weitergabe oder Verwendung geschützter Musik-Aufnahmen (wie auch von Programmen) ist eine Verletzung des Urheberrechtes, dies sollte für jeden Computerbenutzer selbstverständlich sein. Nur eine lizensierte Nutzung ist erlaubt und mit der Lizenzvereinbarung bindend festgelegt.



Wieso gibt es so viele "unauthorisierte" MIDI-files ?

Am Anfang war MIDI nur ein spezielles Verfahren der Kopplung von Synthesizern, das jedoch sehr schnell mit dem Sequenzersystem in die Tonstudios Eingang fand. Während solche Files zuerst nur im professionellen Bereich verwendbar waren, hat die Entwicklung der privaten Computernutzung und die Verbreitung MIDI-fähiger Musikkarten in sehr kurzer Zeit zu einer explosionsartigen Entwicklung des Sequenzer- und MIDI-Gebrauchs geführt.

Jeder neue Sequenzernutzer sieht scheinbar das Internet nunmehr als ein mögliches Publikum. Jedoch müssen alle diese hoffnungsvollen Nachwuchskünstler allen Alters lernen, daß selbst diese Art der Verbreitung dem Urheberrecht unterliegt. Selbst wenn sehr viele solcher illegaler Aufnahmen von schlechter Qualität sind, befreit dies nicht von der Notwendigkeit die Urheberrechte zu beachten. Ebenso illegal ist das Verbreiten von MIDI-files, die für andere Zwecke erstellt oder auch erworben wurden .(z.B.Kareokee).

Viele Musikfreunde haben Sequenzerprogramme und haben damit MIDI files aufgenommen und verändert, solche gesammelt und ausgetauscht wie Briefmarken, ohne an das Urheberrecht zu denken. Die bisherige nationale Kontrolle und Gebührenerhebung war in der bisherigen Form nicht auf das Internet übertragbar. Auch hatten die Rechtsinhaber nicht gleich auf diese neue Herausforderung geantwortet. Der Verlust durch Internetverbreitung von geschützten Musikaufnahmen wurde kürzlich von einem Vertreter der Kanadischen Schallplattenindustrie im Rundfunk (CBC-Nov.98) allein mit über 1 Milliarde Dollar angegeben. Die widerechtliche anderweitige Nutzung von geschützten Musiktiteln in Computer Musikfiles nicht gerechnet. Dies macht eindringlich klar, daß die Rechtsinhaber solche Verluste nicht einfach hinnehmen können. Besonders die Strafverfolgung auch "kleiner Fische" wurde als notwendig gesehen und angesagt .



Gibt es "copyright-freie" MIDI-files ?

Eigentlich nicht, das sollte mit dem bisher Gesagten klar geworden sein. Neben dem Urheberrecht an der Komposition besteht das Leistungsschutzrecht des Interpreten, und das besteht auch für Titel oder Musikstücke, die nicht mehr unter den Urheberrechtsschutz fallen, wie Volkslieder, Folksongs und die meiste klassische Musik.
Die Schutzfrist für Musiktitel ist heute sehr lang, sie gilt bis 75 Jahre nach dem Tode der Authoren, außer wenn dies unter Pseudonym veröffentlicht wurde, dann gilt die Schutzfrist vom Jahr der ersten Veröffentlichung. Die meisten Popmusiktitel sind nicht halb so "alt", so sind MIDI files mit dieser Musik meist alle illegale Aufnahmen.

Wenn Musik als frei von Urheberrechten angeboten wird, meint es meistens, daß nur Volksmelodien oder klassische Musik verwendet wurde. Die Aufnahme solcher Titel hat jedoch wiederum das Urheberrechts des Interpreten mit dem Leistungsschutzrecht erworben . Nur wenn der Interpret auf dieses Recht total verzichtet, ist eine solches File quasi "frei".

Viele Files, auch solche die als Demos mit Software kommen, unterliegen auch als "freie" Files den Lizenzbestimmungen der Software, dies sollte nicht vergessen werden, womit stets nur persönliche Nutzung erlaubt ist.

MIDI-Files mit klassischer Musik sind meistens von Musik-Hochschulen abrufbar, wobei jedoch nie irgendeine offizielle Erklärung der Urheberrechtsfreiheit gemacht wird. In vielen Ländern bestehen Nutzungsausnahmen für den Erziehungsbereich, dies muß hier besonders berücksichtigt werden. Auch wenn diese Files per Internet frei zugänglich und abrufbar sind, sind diese nicht als frei verwendbar anzusehen. Diese Files dienen oft Musikstudenten als Hilfe zum Üben und sind oft auch qualitativ nicht immer vom Besten, das macht diese Files jedoch nicht automatisch zu "freien" Files. Für manche wurden inzwischen Nutzungsbedingungen angegeben, und man sollte nicht vergessen, daß diese auch dann Gültigkeit haben, wenn man nur das Musikfile abgerufen hat und diese nicht einmal gelesen hat, besonders wenn man diese Files von einem Server fremder Sprache abruft..

 Es gibt doch aber auch Künstler die Ihre Werke audrücklich zur feien Verbreitung abgeben. Das ist nochmal etwas anderes , solche "Künstler" geben wohl die Aufnahme zur freien Verwendung, aber verlangen auch, daß man die "Copyright notiz" stets mit verwendet, und auch sagen diese nie, daß sie das Urheberrecht an den Titeln aufgeben, sie erhoffen sich damit oft nur eine Verbreitung und Anerkennung und auch möglicherweise "Entdeckung". Jeder der von seiner Kunst leben muß, kann diese nicht ausschließlich verschenken. Solche Files sind DEMOs und haben den Zweck der Werbung für den Urheber. Sie wurden speziell zu diesen Zwecke gemacht und verbreitet. Solche Files haben immer eine Urheberrechtsangabe, sogar im File-Code, sie dienen nur der Werbung für den Künstler oder einem ähnlichen Zweck. Jede commerzielle Verwertung solche Musik würde umgehend den Rechtsanpruch des Autors "wiederbeleben". Das ist der Sinn aller DEMOs, sie sollen das Interesse am Produkt erwecken. Das gilt überall, aber selbst DEMOs unterliegen dem Urheberrecht und den Lizenzbestimmungen, kostenlose Abgabe oder Verwendung beinhaltet nicht die Aufgabe des Urheberrechts.


Was ist mit all den MIDI files "erhältlich " vom Internet ?

Hier ist größteVorsicht angebracht. Viele dieser Files sind Aufnahmen beliebter Popmusik und enthalten damit urheberechtlich geschütze Musik. Der "Interpret" hat bestimmt keine Lizenz dafür erworben oder jemals danach gefragt. Mit dem Abruf solcher illegaler Files handeln Sie mit illegaler Ware mit allen rechtlichen Folgen. Dies gilt auch für Files wo der Interpret ausdrücklich auf seine Rechte verzichtet. Er kann dies nie für die Urheber der Musik tun ! Eine Verbreitung solcher Files und auch der Abruf ist eine kriminelle Verletzung des Urheberrechtes. Manche Files sind auch ausdrücklich nur als DEMOs für ein bestimmten Zweck angeboten und unterliegen damit dieser Beschränkung. Freier Zugang und Abruf heißt nicht "freie" Musik!

Viele solcher Aufnahmen sind oft von schlechter Qualität, aber selbst diese sind eine Verletzung des Urheberrechts, wie bereits zuvor erklärt. Jeder Melodie der letzten 50 Jahre ist normalerweise noch geschützt ,außer wenn es sich um Volksmelodien oder klassische Musik handelt. Nur sehr wenige der beliebteren Poptitel fallen in diese Kategorie. Selbst Weisen, die auf Volksmelodien basieren, sind erneut in dieser Form rechtlich geschützt. Dies ist selbst für Fachleute in diesem Bereich manchmal nicht einfach zu entscheiden.

Für Normalverbraucher gilt der Rat, sich nicht mit solchen Dingen einzulassen.

Was gilt für meine eigenen und persönlichen MIDI-files

Für den eigenen Gebrauch kann sich jeder MIDI files von aller Musik selbst anfertigen ,so viel er will. Die Betonung liegt auf "eigenem Gebrauch" und "selbst". Man kann diese auch jederzeit für öffentliche Aufführungen als Musiker verwenden, da von solchen wiederum Tantiemen an die Urheber abgeführt werden. Man kann solche Files jedoch nicht verbreiten, wenn diese geschützt Musik enthalten.

Streng genommen stellen selbst Demo-Kassettens von Musikern ,die als Werbung "verschenkt" werden, eine Verletzung des Urheberrechts dar. Nun muß man nur sehen, wie oft solche Musikfiles im Interent täglich abgerufen oder auch genutzt werden. Obwohl die Abgaben in all diesen Fällen nur Pfennigbeträge sind, man muß diese nur mit einer Million pro Tag multiplizieren, um zu ahnen, welchen Verlust die Rechtsinhaber hinnehmen müssen. Es wird schnell klar warum Urheberrechtsgesellschaften die Verpflichtung ernstnehmen, alle nur möglichen Verwertungen oder Nutzungen schnellstens zu erfassen.


Wie kann man wissen ob MIDI files legale Aufnahmen sind ?

Nur wenn man diese, wie andere Musik-Aufnahmen, legal erwirbt.

Alles andere ist fragwürdig, und die Urheberrechtsgesellschaften weltweit sind bemüht, all diese "Grauzonen" zu eliminieren. Außer wenn Sie es sich erlauben können, einen Urheberrechtsstreit zu verlieren, sollten Sie sich nicht selbst zum Ziel eines solchen Verfahrens machen

Aus diesen Gründen haben wir bei midi-LOOPs unsere speziell lizensierten MIDI Musik-Files entwickelt um Ihnen Musik für Ihren Computer und Ihre Web-Seiten kostengünstig und problemfrei anzubieten. Sie sind damit nicht auf dubiose Quellen oder illegale Musikaufnahmen angewiesen. Unsere Lizenzbedingungen sind einfach und klar verständlich. Somit haben Sie "sorgenfreie" Musik für alle normalen Anwendungen.

Wie ist das mit MIDI files und Share ware?

    Musik-Aufnahmen haben keine Testperiode - nur Testausschnitte. Niemand kann ein vollständiges abrufbares Musikfile zum Testen anbieten, das is zur Zeit noch nicht möglich - vielleicht schon bald in absehbarer Computerzukunft . Wenn der Ausschnitt gefällt erwirbt man den Titel, wenn nicht..... voila und niemand sollte über Geschmack streiten. Unsere Auswahl wächst ständig, so sollte sich bald für fast jeden etwas finden lassen.

  • Im Gegensatz zu Sampling-Aufnahmen. können MIDI-files wie Programme verbessert und neuerer Technologie angepasst werden. Schauen Sie deshalb regelmäßig vorbei - unsere Demo Ausschnitte sind frei abrufbar - trotzdem unterliegen diese aber auch unseren Lizenzbedingungen und dem Urheberrecht.


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copyright © 1998 by Wolfgang W. Scherer

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