
© Copyright primer (Deutsch)
Grundsätzliches zum Urheberrecht und MIDI Musik
Sie können das Wort MIDI Musik
mit Computer Musik austauschen
denn das hier Gesagte gilt für alle Musikfile-Formate
MID,WAV, RA, MOD,
MP3 sowie andere bestehende und zukünftige Formate
Start
zurück zu midi-LOOPs
©info

Über MIDI-Files und Urheberrecht (copyright)
Es ist keine Frage Urheberrechtsschutz ( copyright) gilt auch für
MIDI-Files - das ist wohl selbstverständlich , und das gilt ebenso
für jedes andere Musik-File format. MIDI-Files sind eine andere Form
der Musikaufnahme, manchmal auch als "elektronisches Notenblatt"
bezeichnet. Solche Files stehen damit auf der gleichen kreativen Stufe
wie geschriebene Noten
und unterliegen damit den gleichen Bedingungen wie das Drucken von Notenblättern,
die Aufführung der Musik, oder die Tonaufnahme/Plattenproduktion.
Beides die " Erfindung" und die Nutzung unterliegen den Bestimmungen
des nationalen und internationalen Urheberrechts mit allen rechtlichen
Auswirkungen zum Schutze des Urhebers. Für jeden der professionell
mit Musik und Tonaufnahmen befasst ist, könnte die Seite hier enden
- alles nötige wurde gesagt . Jedoch eine große Anzahl von Musikfreunden
wollen nicht einsehen oder verstehen, daß der Urheberrechtsschutz
für jede Nutzung der Musik - auch im Bereich des persönlichen
Computers - gilt, und damit MIDI und alle anderen Formen der Tonaufnahme
einschließt , ebenso wie die Nutzung solcher Aufnahmen in der "Veröffentlichung"
elektronischer Dokumente. (Web Seiten)
Die Nutzer und Hersteller von MIDI files - besonders die nicht gewerblichen
und "privaten" - sind sich dieser Tatsache irgendwie bewußt
. Da jedoch eine generelle Tantiemenregelung im international zugänglichen
Internet bis jetzt noch nicht voll organisiert ist und die Mißachtung
des Urheberrechts in diesem Feld bisher oft ohne Strafverfolgung blieb,
haben sich viele Musikfreunde um den Apsekt des Urheberrechtes (copyright)
bisher sehr wenig gekümmert. Dies wird sich aber sehr schnell ändern,
und alle Internetbenutzer müssen wissen, daß jeder Kontakt und
Abrufung von Files vom Internet in einem Logfile an den entsprechenden
Servern gespeichert ist und somit zurückverfolgt werden kann. Die
Annahme von "gestohlenem Gut" ist ebenso ein kriminelles Vergehen
wie der "Diebstahl" selbst, und das alte Sprichwort - Unkenntnis
schützt vor Strafe nicht - kann schon bald sehr unliebsame Überraschuingen
für die Benutzer solcher illegaler Musikaufnahmen bringen.
Die Strafverfolgung von Urheberrechtsverletzungen erfolgt stets unter
der nationalen Gerichtsbarkeit - so ist es besonders problematisch in einem
Land mit gutem Urheberrechtsschutz zu wohnen - wie z.B. Deutschland - und
darauf zu hoffen nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Was ist das - ein Copyright oder Urheberrecht?
Es ist das Recht die Vervielfältigung einer künstlerischen
Kreation zu bestimmen, und zu kontrollieren, und ebenso dieses Recht finanziell
auszuwerten. Die Herstellung auch nur eines Duplikats stellt bereits eine
Vervielfältigung dar , und das Wort Kopie hat eine nicht zu übersehende
Verwandschaft zum international gebrauchtem Wort "Copyright".
Das Recht des Urhebers besteht darin, jede Nutzung zu kontrollieren und
für jegliche (!) Nutzung seines Werkes finanziellen Ausgleich zu erhalten.
Die "Lizenzgebühren" im Urheberrecht - im deutschen Sprachgebrauch
meistens Tantiemen genannt - verteilen sich auf die Vertragspartner in
diesem Verwertungsunterfangen, normalerweise den Komponist, den Textdichter
und den Verleger.
Die Künstler oder Musiker ,die solche Werke aufführen oder
aufnehmen, werden anderweitig bezahlt. Dies gilt für den Star-Künstler
und alle anderen musikalischen Mitarbeiter, das Platten-Label und die Vertriebsgesellschaft.
Da der Schutz dieser Musiker-Rechte (Leistungsschutzrechte) nicht in allen
Ländern gleichermaßen geregelt ist, haben sich hier viele Unstimmigkeiten
im internationalen Musikgeschäft eingeschlichen Der Schutz der Urheber
und der Interpreten im deutschsprachigen Raum ist beispielhaft und das
angestrebte Ziel für viele Künstler in anderen Ländern.
Während im deutschen Raum das Leistungsschutzrecht und dessen Verwertung
seit langer Zeit denselben Stellenwert haben wie der Urheberrechtsschutz,
ist dies für viele andere Länder nicht gegeben. Dort ist oft
der Urheberrechtschutz, sowie die Praxis und das Verständnis für
Urheberrechte, nicht so entwicklet. Dies bedeutet jedoch nicht, daß
Aufnahmen aus solchen Länder nicht den internationalen Verträgen
unterliegen, die Urheberrechtsfrage unterliegt der nationalen Gerichtsbarkeit
und Strafverfolgung, somit hat jeder im deutschen Sprachbereich diese Tatsache
besonders zu berücksichtigen.
Das Leistungsschutzrecht ist das Recht des Interpreten an seiner Tonaufnahme.
Die Verwertung dieses Rechtes ist der Inhalt des "Schallplatten-Vertrages"
. Die Verwertungs des Urheberrechtes der Autoren ist, im Gegensatz hierzu,
der Verlagsvetrag. Nur wenige "Ton-Künstler" schreiben Ihre
Titel selbst. Das konnte man in zurückliegenden Jahren besser sehen,
wenn derselbe Titel von verschiedenen Interpreten aufgenommen wurde. Der
Urheber des Werkes erhielt von allen Aufnahmen Tantiemen, die jedoch nur
Pfennige pro Schallplatte sind , der Löwenanteil des Profits verbleibt
in der Plattenverkaufsindustrie.
Die Unterscheidung dieser beiden Rechte ist eigentlich nicht zu schwierig.
Bestehend bleibt die Tatsache das jede Nutzung eines Werkes dem Urheberrechtsschutz
und als Tonaufnahme auch noch dem Leistungsschutzrecht unterliegt, und
daher so gut wie keine wirklich "freien" Tonaufnahmen, besonders
von Titeln der Popmusik, existieren - solches sind meist alle illegale
Aufnahmen.
Die Verbreitung von Tonaufnahmen per Internet - besonders in MIDI, MOD
und MP3 format - von Titeln unter Urheberrechtschutz , sogar die ebenso
illegale Verbreitung von CDs per Internet, haben die Rechtsinhaber alarmiert
und diese verlangen nun, daß diese Nutzung geregelt und strafrechtlich
auch verfolgt wird. Die ersten außergerichtlichen Vergleiche mit
Internet Anbietern wurden bereits geschlossen und die konsequente Strafverfolgung
von Urheberrechtsverletzungen im Internet hat begonnen. Es ist nur eine
Frage der Zeit bis Urheberrechtsverletzungen auch im kleineren Bereich
verfolgt werden. Die bereits erwähnte Möglichkeit der lückenlosen
Nachvollziehbarkeit der Internet-Aktivitäten per Logfiles der Server
bietet hierzu eine einfache, sogar per Computer ausführbare Verfolgung.
Die Abwälzung der gesamten Verantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen
auf den Benutzer und in erster Linie den Website-Inhaber ist bereits Teil
jedes neuen Internet-Service-Vertrags.

Wie betrifft das Urheberrecht mich als Normal-Bürger
Das Urheberrechts betrifft jeden gleichermaßen, es gilt für
die Privatperson genauso wie für den gewerblichen Nutzer. Lesen Sie
nur die Lizenzvereinbarungen, die mit der Software für Ihren Computer
kommen.
Wenn geschützte Musik, oder Aufnahmen davon, in irgendeiner Weise
benutzt werden - außer im rechtlich festgelegten persönlichen
Bereich - werden Nutzungsgebühren oder Tantiemen fällig! Den
meisten Musikfreunden im deutschsprachigen Raum sind die jeweiligen nationalen
Urheberrechtsgesellschaften, die solche Gebühren erheben , wie die
GEMA in Deutschland, zumindest dem Namen nach vertraut. Diese Gesellschaften
vertreten die Rechtsinhaber und erheben Nutzungsgebühren. Das
gilt in strengsten Sinne bereits für die Tonaufnahme. Selbst hierzu
ist normalerweise die Genehmigung des Rechtsinhabers notwendig. Ebenso
gilt das für jede denkbare Form der Verbreitung, einschließlich
der Veröffentlichung auf Web-Seiten. Selbst die gewinnfreie - kostenlose
-Verbreitung einer eigenen Aufnahme ist daher illegal, wenn diese
geschützte Musik enthält. Die rechtliche Einschränkung hier
ist der Ausdruck "öffentliche Verbreitung". Somit ist das
Senden eines persönlichen Files an einen Freund per E-mail
in der Regel eine private Angelegenheit, jedoch ist die mehrfache Versendung,
oder gar die Zugänglichmachung desselben Files auf einer Web-Seite,
rechtlich eine Veröffentlichung.
Jedwede Weitergabe oder Verwendung geschützter Musik-Aufnahmen
(wie auch von Programmen) ist eine Verletzung des Urheberrechtes, dies
sollte für jeden Computerbenutzer selbstverständlich sein. Nur
eine lizensierte Nutzung ist erlaubt und mit der Lizenzvereinbarung bindend
festgelegt.

Wieso gibt es so viele "unauthorisierte" MIDI-files
?
Am Anfang war MIDI nur ein spezielles Verfahren der Kopplung von Synthesizern,
das jedoch sehr schnell mit dem Sequenzersystem in die Tonstudios Eingang
fand. Während solche Files zuerst nur im professionellen Bereich verwendbar
waren, hat die Entwicklung der privaten Computernutzung und die Verbreitung
MIDI-fähiger Musikkarten in sehr kurzer Zeit zu einer explosionsartigen
Entwicklung des Sequenzer- und MIDI-Gebrauchs geführt.
Jeder neue Sequenzernutzer sieht scheinbar das Internet nunmehr als
ein mögliches Publikum. Jedoch müssen alle diese hoffnungsvollen
Nachwuchskünstler allen Alters lernen, daß selbst diese Art
der Verbreitung dem Urheberrecht unterliegt. Selbst wenn sehr viele solcher
illegaler Aufnahmen von schlechter Qualität sind, befreit dies nicht
von der Notwendigkeit die Urheberrechte zu beachten. Ebenso illegal ist
das Verbreiten von MIDI-files, die für andere Zwecke erstellt oder
auch erworben wurden .(z.B.Kareokee).
Viele Musikfreunde haben Sequenzerprogramme und haben damit MIDI files
aufgenommen und verändert, solche gesammelt und ausgetauscht wie Briefmarken,
ohne an das Urheberrecht zu denken. Die bisherige nationale Kontrolle und
Gebührenerhebung war in der bisherigen Form nicht auf das Internet
übertragbar. Auch hatten die Rechtsinhaber nicht gleich auf diese
neue Herausforderung geantwortet. Der Verlust durch Internetverbreitung
von geschützten Musikaufnahmen wurde kürzlich von einem Vertreter
der Kanadischen Schallplattenindustrie im Rundfunk (CBC-Nov.98) allein
mit über 1 Milliarde Dollar angegeben. Die widerechtliche anderweitige
Nutzung von geschützten Musiktiteln in Computer Musikfiles nicht gerechnet.
Dies macht eindringlich klar, daß die Rechtsinhaber solche Verluste
nicht einfach hinnehmen können. Besonders die Strafverfolgung auch
"kleiner Fische" wurde als notwendig gesehen und angesagt .

Gibt es "copyright-freie" MIDI-files ?
Eigentlich nicht, das sollte mit dem bisher Gesagten klar geworden sein.
Neben dem Urheberrecht an der Komposition besteht das Leistungsschutzrecht
des Interpreten, und das besteht auch für Titel oder Musikstücke,
die nicht mehr unter den Urheberrechtsschutz fallen, wie Volkslieder, Folksongs
und die meiste klassische Musik.
Die Schutzfrist für Musiktitel ist heute sehr lang, sie gilt bis 75
Jahre nach dem Tode der Authoren, außer wenn dies unter Pseudonym
veröffentlicht wurde, dann gilt die Schutzfrist vom Jahr der ersten
Veröffentlichung. Die meisten Popmusiktitel sind nicht halb so "alt",
so sind MIDI files mit dieser Musik meist alle illegale Aufnahmen.
Wenn Musik als frei von Urheberrechten angeboten wird, meint es meistens,
daß nur Volksmelodien oder klassische Musik verwendet wurde. Die
Aufnahme solcher Titel hat jedoch wiederum das Urheberrechts des Interpreten
mit dem Leistungsschutzrecht erworben . Nur wenn der Interpret auf dieses
Recht total verzichtet, ist eine solches File quasi "frei".
Viele Files, auch solche die als Demos mit Software kommen, unterliegen
auch als "freie" Files den Lizenzbestimmungen der Software, dies
sollte nicht vergessen werden, womit stets nur persönliche Nutzung
erlaubt ist.
MIDI-Files mit klassischer Musik sind meistens von Musik-Hochschulen
abrufbar, wobei jedoch nie irgendeine offizielle Erklärung der Urheberrechtsfreiheit
gemacht wird. In vielen Ländern bestehen Nutzungsausnahmen für
den Erziehungsbereich, dies muß hier besonders berücksichtigt
werden. Auch wenn diese Files per Internet frei zugänglich und abrufbar
sind, sind diese nicht als frei verwendbar anzusehen. Diese Files dienen
oft Musikstudenten als Hilfe zum Üben und sind oft auch qualitativ
nicht immer vom Besten, das macht diese Files jedoch nicht automatisch
zu "freien" Files. Für manche wurden inzwischen Nutzungsbedingungen
angegeben, und man sollte nicht vergessen, daß diese auch dann Gültigkeit
haben, wenn man nur das Musikfile abgerufen hat und diese nicht einmal
gelesen hat, besonders wenn man diese Files von einem Server fremder Sprache
abruft..
Es gibt doch aber auch Künstler die Ihre Werke audrücklich
zur feien Verbreitung abgeben. Das ist nochmal etwas anderes , solche "Künstler"
geben wohl die Aufnahme zur freien Verwendung, aber verlangen auch, daß
man die "Copyright notiz" stets mit verwendet, und auch sagen
diese nie, daß sie das Urheberrecht an den Titeln aufgeben, sie erhoffen
sich damit oft nur eine Verbreitung und Anerkennung und auch möglicherweise
"Entdeckung". Jeder der von seiner Kunst leben muß, kann
diese nicht ausschließlich verschenken. Solche Files sind DEMOs und
haben den Zweck der Werbung für den Urheber. Sie wurden speziell zu
diesen Zwecke gemacht und verbreitet. Solche Files haben immer eine Urheberrechtsangabe,
sogar im File-Code, sie dienen nur der Werbung für den Künstler
oder einem ähnlichen Zweck. Jede commerzielle Verwertung solche Musik
würde umgehend den Rechtsanpruch des Autors "wiederbeleben".
Das ist der Sinn aller DEMOs, sie sollen das Interesse am Produkt erwecken.
Das gilt überall, aber selbst DEMOs unterliegen dem Urheberrecht und
den Lizenzbestimmungen, kostenlose Abgabe oder Verwendung beinhaltet nicht
die Aufgabe des Urheberrechts.

Was ist mit all den MIDI files "erhältlich "
vom Internet ?
Hier ist größteVorsicht angebracht. Viele dieser Files
sind Aufnahmen beliebter Popmusik und enthalten damit urheberechtlich geschütze
Musik. Der "Interpret" hat bestimmt keine Lizenz dafür erworben
oder jemals danach gefragt. Mit dem Abruf solcher illegaler Files handeln
Sie mit illegaler Ware mit allen rechtlichen Folgen. Dies gilt auch für
Files wo der Interpret ausdrücklich auf seine Rechte verzichtet. Er
kann dies nie für die Urheber der Musik tun ! Eine Verbreitung solcher
Files und auch der Abruf ist eine kriminelle Verletzung des Urheberrechtes.
Manche Files sind auch ausdrücklich nur als DEMOs für ein bestimmten
Zweck angeboten und unterliegen damit dieser Beschränkung. Freier
Zugang und Abruf heißt nicht "freie" Musik!
Viele solcher Aufnahmen sind oft von schlechter Qualität, aber
selbst diese sind eine Verletzung des Urheberrechts, wie bereits zuvor
erklärt. Jeder Melodie der letzten 50 Jahre ist normalerweise noch
geschützt ,außer wenn es sich um Volksmelodien oder klassische
Musik handelt. Nur sehr wenige der beliebteren Poptitel fallen in diese
Kategorie. Selbst Weisen, die auf Volksmelodien basieren, sind erneut in
dieser Form rechtlich geschützt. Dies ist selbst für Fachleute
in diesem Bereich manchmal nicht einfach zu entscheiden.
Für Normalverbraucher gilt der Rat, sich nicht mit solchen Dingen
einzulassen.

Was gilt für meine eigenen und persönlichen
MIDI-files
Für den eigenen Gebrauch kann sich jeder MIDI files von aller Musik
selbst anfertigen ,so viel er will. Die Betonung liegt auf "eigenem
Gebrauch" und "selbst". Man kann diese auch jederzeit für
öffentliche Aufführungen als Musiker verwenden, da von solchen
wiederum Tantiemen an die Urheber abgeführt werden. Man kann solche
Files jedoch nicht verbreiten, wenn diese geschützt Musik enthalten.
Streng genommen stellen selbst Demo-Kassettens von Musikern ,die als
Werbung "verschenkt" werden, eine Verletzung des Urheberrechts
dar. Nun muß man nur sehen, wie oft solche Musikfiles im Interent
täglich abgerufen oder auch genutzt werden. Obwohl die Abgaben in
all diesen Fällen nur Pfennigbeträge sind, man muß diese
nur mit einer Million pro Tag multiplizieren, um zu ahnen, welchen Verlust
die Rechtsinhaber hinnehmen müssen. Es wird schnell klar warum Urheberrechtsgesellschaften
die Verpflichtung ernstnehmen, alle nur möglichen Verwertungen oder
Nutzungen schnellstens zu erfassen.

Wie kann man wissen ob MIDI files legale Aufnahmen sind ?
Nur wenn man diese, wie andere Musik-Aufnahmen, legal erwirbt.
Alles andere ist fragwürdig, und die Urheberrechtsgesellschaften
weltweit sind bemüht, all diese "Grauzonen" zu eliminieren.
Außer wenn Sie es sich erlauben können, einen Urheberrechtsstreit
zu verlieren, sollten Sie sich nicht selbst zum Ziel eines solchen Verfahrens
machen
Aus diesen Gründen haben wir bei midi-LOOPs unsere speziell
lizensierten MIDI Musik-Files entwickelt um Ihnen Musik für Ihren
Computer und Ihre Web-Seiten kostengünstig und problemfrei anzubieten.
Sie sind damit nicht auf dubiose Quellen oder illegale Musikaufnahmen angewiesen.
Unsere Lizenzbedingungen sind einfach und klar
verständlich. Somit haben Sie "sorgenfreie" Musik für
alle normalen Anwendungen.

Wie ist das mit MIDI files und Share ware?
Musik-Aufnahmen haben keine Testperiode - nur Testausschnitte. Niemand
kann ein vollständiges abrufbares Musikfile zum Testen anbieten, das
is zur Zeit noch nicht möglich - vielleicht schon bald in absehbarer
Computerzukunft . Wenn der Ausschnitt gefällt erwirbt man den Titel,
wenn nicht..... voila und niemand sollte über Geschmack streiten.
Unsere Auswahl wächst ständig, so sollte sich bald für fast
jeden etwas finden lassen.
- Im Gegensatz zu Sampling-Aufnahmen. können MIDI-files wie Programme
verbessert und neuerer Technologie angepasst werden. Schauen Sie deshalb
regelmäßig vorbei - unsere Demo Ausschnitte sind frei abrufbar
- trotzdem unterliegen diese aber auch unseren Lizenzbedingungen und dem
Urheberrecht.
copyright © 1998 by Wolfgang W. Scherer
click
here for the general version of the copyright primer (in English)
|